Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten des stationären Wohnbereiches erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahre gewählten Bewohnerbeirat. Ziel ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse teilzuhaben.
Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.
In den Bewohnerbeirat können gewählt werden:
Aufgaben des Bewohnerbeirates:
Die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Klienten der St. Bernhards-Werkstätten, der Betriebsstätte Schweich und des Beruflichen Bildungszentrum (BeBiz) Schweich erfolgt durch den von Ihnen alle vier Jahren gewählten Werkstattrat. Ziel
ist es, Klienten möglichst umfassend Gelegenheit zu geben, an der
Gestaltung ihrer persönlichen Arbeitsplatzsituation teilzuhaben.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Mehrheitswahlsystem gewählt.
In den Werkstattrat können gewählt werden:
Aufgaben des Werkstattrates: